Reisen mit BTM: Was gibt es zu beachten? (Gastbeitrag)

Wenn du Medikamente auf einem BTM-Rezept hast und ins Ausland reisen möchtest, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. In dieser Folge erfährst du, welche Bescheinigungen du für den Transport von Betäubungsmitteln mitnehmen solltest und warum es sinnvoll ist, rechtzeitig mit deinem Arzt darüber zu sprechen. Wir klären, wie die Regelungen bei Kurztrips oder längeren Aufenthalten aussehen und was die zuständigen Behörden dabei zu beachten haben.

Welche Länder zur Reise zählen und wie du dich am besten informierst, erklärt unsere Expertin Dr. Andrea Boreatti. Sie gibt dir praktische Tipps, damit du deine Reisen entspannt und rechtssicher planen kannst – besonders in der Ferienzeit, wenn es schnell gehen muss.

In dieser Folge geht es um:

  • Du brauchst eine spezielle Bescheinigung, wenn du mit BTM-Medikamenten ins Ausland reist – auch bei Nachbarländern wie Österreich oder Italien.
  • Die Bescheinigung ist bis zu 30 Tage gültig und für jedes BTM-Präparat wird ein eigenes Formular benötigt.
  • Ärztliche Formulare kannst du direkt beim BfArM herunterladen und ausfüllen lassen.
  • Die Bescheinigung muss nicht zwingend vorgezeigt werden, sollte aber immer mitgeführt werden.
  • Die zuständigen Gesundheitsämter müssen die Bescheinigung beglaubigen, was mit Kosten verbunden sein kann.

Gast: Andrea Boreatti

Weiterführende Links:

• Weitere Informationen zum Thema ADHS findest Du unter www.gemeinsam-adhs-begegnen.de oder www.adhs-ratgeber.com.
• Hast du – nicht-medizinische – Fragen zum Thema ADHS, kann Dir unser Chatbot Alex vielleicht Antworten geben: https://www.expertenrat-adhs.de/alex

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